Um die öffentliche Bestellung und Vereidigung zu erhalten, müssen sich die Bewerber einem anspruchsvollem Schulungs- und Prüfverfahren unterziehen. Es müssen Probegutachten erbracht und Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden – die grundsätzliche fachliche Eignung wird so geprüft. Nach bestehen der Abschlussprüfungen geht eine Empfehlung der prüfenden Behörde an die Bestellungskörperschaft.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung setzt eine überdurchschnittliche Qualifikation und langjährige Erfahrung voraus.
Nach Bestellung und Vereidigung steht die Arbeit des Sachverständigen unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Handwerkskammern HWK München und Oberbayern, Architektenkammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern).
Bereits öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können diesen Status wieder verlieren, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Es besteht eine permanente Fortbildungspflicht. Diese wird von den jeweiligen Kammern regelmäßig geprüft und dokumentiert.
Der Sachverständige ist zu Unabhängigkeit und Neutralität verpflichtet. Sein Tun und Beurteilen ist technisch orientiert.