Skip to content

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Naturstein
und DIN geprüfter Fachplaner für barrierefreies Bauen

THOMAS WILDER

Sachverständigenbüro

Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk.

Der Sachverständige beurteilt in technischer Hinsicht Natursteinarbeiten, erstellt Gutachten im Auftrag von Privat oder Gericht, wirkt baubegleitend und beratend; der ö.b.u.v. Sachverständige unterliegt einer steten Überwachung durch seine Bestellungsbehörde, er ist zu konsequenter Fortbildung verpflichtet.

Zu seinen Leistungen zählt insbesondere die Erstellung von Naturstein Gutachten, in denen er den Zustand und die Beschaffenheit von Natursteinarbeiten beurteilt und bei Schadensfällen die Ursache ermittelt.

ö.b.u.v.

Sachverständiger

Um die öffentliche Bestellung und Vereidigung zu erhalten, müssen sich die Bewerber einem anspruchsvollem Schulungs- und Prüfverfahren unterziehen. Es müssen Probegutachten erbracht und Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden – die grundsätzliche fachliche Eignung wird so geprüft. Nach bestehen der Abschlussprüfungen geht eine Empfehlung der prüfenden Behörde an die Bestellungskörperschaft.

Naturstein Gutachten von Experten

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung setzt eine überdurchschnittliche Qualifikation und langjährige Erfahrung voraus.

Nach Bestellung und Vereidigung steht die Arbeit des Sachverständigen unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Handwerkskammern HWK München und Oberbayern, Architektenkammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern).

Naturstein Gutachten:
Strenge Voraussetzungen und ständige Kontrolle

Bereits öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können diesen Status wieder verlieren, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Es besteht eine permanente Fortbildungspflicht. Diese wird von den jeweiligen Kammern regelmäßig geprüft und dokumentiert.

Der Sachverständige ist zu Unabhängigkeit und Neutralität verpflichtet. Sein Tun und Beurteilen ist technisch orientiert.

Kooperationen und Weiterbildung