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Natursteinonline

Norm wider besseren Wissens

Mehr als 60 Sachverständige trafen sich am 9. November 2019 zum traditionellen Erfahrungsaustausch in Hofheim-Diedenbergen bei Frankfurt. Insgesamt gibt es 65 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Steinmetzhandwerk.

Begonnen wurde das Treffen mit einer Gedenkminute für Helmut Schön, der die BIV-Sachverständigentreffen viele Jahre maßgeblich mitgestaltet hatte.
Cornelius Vowinckel, Richter am Oberlandesgericht in Hamm, referierte über Beispiele in der Rechtsprechung des BGH im Bauwesen sowie über die Bedeutung technischer Normen bei der Begutachtung und im Sachverständigenrecht. Den Sachverständigen riet er, maßgebliche Passagen aus Normen als Anhang an ihre Gutachten dem Gericht vorzulegen, da dort keine Normenverzeichnisse vorhanden seien, in denen die Richter nachlesen könnten.

Der Leiter des Arbeitskreises Bau beim BIV, Joachim Mehmcke, berichtete über die neuesten Merkblätter und technischen Informationen. Außerdem referierte er über ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. August 2019. Darin wurde eine DIN-konforme handwerkliche Ausführung einer Kombinationsabdichtung nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik gesehen.

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