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Stehendes Wasser auf der Terrasse, ein Sachverständiger für Naturstein kann helfen.

Tatort Baustelle:

Fehler bei der Abdichtung eines Flachdachs verhinderten den Wasserablauf auf einer Terrassenfläche, die für die Belegung mit Naturstein vorgesehen war. Einzelheiten schildert der Sachverständigenkreis euroFEN.

Geschuldet war eine Flachdachabdichtung inkl. Lieferung von Splitt zur ungebundenen Verlegung von Terrassenplatten aus Naturwerkstein. Trotz ausreichender Aufbauhöhe brachte das beauftragte Abdichtungsunternehmen den Estrich ohne Gefälle ein. Das sei so in Ordnung, hatte es im Angebot vermerkt; lediglich eine Oberbelagsverlegung im Mörtelbett erfordere eine Unterkonstruktion mit mindestens 2 % Gefälle.

 

DIN-Norm missachtet

Das ist nicht richtig. In der damals gültigen DIN 18195-5, 6.5, Bauwerksabdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen, ist von einer grundsätzlichen und planmäßigen Gefällegebung die Rede. Wird das Gefälle fachgerecht geplant, ist auch eine Verlegung im Mörtelbett möglich. Im vorliegenden Fall war zwar »nur« eine Verlegung im Splittbett geplant; stehendes Wasser unter einem Terrassenbelag ist aber grundsätzlich zu vermeiden. Ein fachgerecht eingebrachtes Gefälle und eine fachrecht geplante und ausgeführte Wasserführung hätten einen reibungslosen Wasserablauf ermöglicht.

 

Dichtbahnen falsch verlegt

Außerdem hatte die Abdichtungsfirma die Kunststoffbahnen fälschlich parallel zur vorderen Terrassenkante verlegt. Die Überlappung der Bahnen am Stoß verursachte einen Wasserrückstau. Das hätten die Handwerker mit einer Verlegung der Bahnen senkrecht zur Längskante der Terrasse vermeiden können. …

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Thomas Wilder
Erstabdruck: Fachzeitschrift Fliesen und Platten