Rechtliche Grundlagen für barrierefreies Bauen sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu finden. Baurechtliche Grundlagen geben entsprechende Normen und deren Einbindung in die Bauordnungen der Länder, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und diverse Sonderbaurichtlinien.
Neben einer Vielzahl an Normen und Regeln sind die DIN-Normen 18040-Teil 1 bis Teil 3 hier grundlegend. Die Einführung der Normen in die Technischen Baubestimmungen obliegen allerdings jedem Bundesland einzeln.
- DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10 - DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 2: Wohnungen Ausgabe: 2011-09 - DIN 18040-3:2014-12 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Die vorgenannten Normen sind schutzzielbasiert. D.h. die Norm definiert nicht die konkreten Lösungen, sondern die Eigenschaften, die zu erreichen sind. Lediglich bei Neubauten sind konkrete Vorgaben einzuhalten (sofern baurechtlich eingeführt), bei Umbauten und Planungen können die Schutzziele durch andere Möglichkeiten mit realistischem Praxisbezug erreicht werden. Hier ist Kreativität gefordert.