Fachplaner für barrierefreies Bauen
DIN zertifiziert, PZ-FP-211
Ein entscheidendes Kriterium bei der Planung barrierefreier Bauten und Umbauten ist die frühzeitige Einbindung des Fachplaners. Es gilt zuerst den Bedarf genau zu betrachten, der Nutzer und das Gebäude sind gegenüberzustellen.
Im Wesentlichen dient Barrierefreiheit Menschen mit:
- Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- Einschränkung der Kognition
…aber auch Menschen ohne ausgeprägte Behinderung profitieren davon. Einschränkungen sind in ihrem Ausmaß oft fließend und auch völlig gesunde Menschen haben durch Barrierefreiheit einen Nutzen. Letztlich werden wir alle nicht jünger!
Ich biete ihnen eine fachgerechte
Planung barrierefreier Bauten und Umbauten
Rechtliche Grundlagen für barrierefreies Bauen sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu finden. Baurechtliche Grundlagen geben entsprechende Normen und deren Einbindung in die Bauordnungen der Länder, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und diverse Sonderbaurichtlinien.
Neben einer Vielzahl an Normen und Regeln sind die DIN-Normen 18040-Teil 1 bis Teil 3 hier grundlegend. Die Einführung der Normen in die Technischen Baubestimmungen obliegen allerdings jedem Bundesland einzeln.
- DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10 - DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 2: Wohnungen Ausgabe: 2011-09 - DIN 18040-3:2014-12 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Die vorgenannten Normen sind schutzzielbasiert. D.h. die Norm definiert nicht die konkreten Lösungen, sondern die Eigenschaften, die zu erreichen sind. Lediglich bei Neubauten sind konkrete Vorgaben einzuhalten (sofern baurechtlich eingeführt), bei Umbauten und Planungen können die Schutzziele durch andere Möglichkeiten mit realistischem Praxisbezug erreicht werden. Hier ist Kreativität gefordert.
Folgende Leistungen biete ich an:
Barrierefreie Planung und Prüfung
entsprechend der geforderten Nutzung bei:
- Öffentlich zugänglichen Gebäuden
- Wohnungen
- Arbeitsstätten
- Öffentlichen Verkehrs- und Freiräumen
- Sinnhaftigkeit von Wegeketten
- Kostenaufstellung